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Krypto mkr / DFN-Redaktion · 20. October 2026, 20:33 Uhr · 4 Min. Lesezeit
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Treibt Frankreichs Steuer auf Stablecoin-Tausch Händler ins Ausland?

Paris will Gewinne beim Tausch von Kryptowährungen in bestimmte Stablecoins besteuern. Ausgerechnet Zahlungscoins bekommen damit ein Steuerproblem.

Illustration: Treibt Frankreichs Steuer auf Stablecoin-Tausch Händler ins Ausland?

Kritiker warnen laut CoinDesk, Frankreichs neue Stablecoin-Steuer könne Händler zu DeFi-Plattformen und Offshore-Börsen treiben. Das stimmt, aber es ist die höfliche Version des Problems. Eine bemerkenswerte Eigenschaft von Stablecoins ist schließlich, dass sie wie Geld funktionieren sollen, bis der Fiskus beschließt, sie wie ein steuerpflichtiges Ereignis zu behandeln.

Die französische Nationalversammlung hat laut CoinDesk am 16. Oktober den Änderungsantrag I-3898 zum Haushalt 2027 angenommen. Das Votum fiel mit 38 zu 37 Stimmen aus, bei 25 Enthaltungen. Der Antrag sieht vor, Gewinne beim Tausch von Kryptowährungen in bestimmte Stablecoins mit der französischen Kapitalgewinnsteuer zu erfassen. Der Standardsatz liegt laut CoinDesk bei 31,4 Prozent, wobei private Anleger auch die progressive Einkommensteuer wählen können.

Auf dem Papier geht es um Steuergerechtigkeit. In der Praxis geht es um die Frage, ob Europa Stablecoins als Zahlungsinfrastruktur will oder als steuerliches Formular mit Token-Anschluss.

Frankreich besteuert den Stablecoin-Parkplatz

Unter den bisherigen französischen Regeln profitieren Krypto-zu-Krypto-Transaktionen laut CoinDesk im Regelfall von einem Steueraufschub, solange kein zusätzlicher Barausgleich fließt. Wer also Bitcoin in einen anderen Coin tauscht, realisiert steuerlich nicht zwingend sofort den Gewinn. Erst der Schritt in Fiatgeld macht die Rechnung sichtbar.

I-3898 würde diese Logik für E-Geld-Token im Sinne von MiCA verändern. MiCA ist das EU-Regelwerk für Kryptowerte. Es schafft unter anderem Regeln für Stablecoins, die an klassische Währungen gekoppelt sind. Der französische Antrag würde den Steueraufschub entfernen, wenn Anleger solche regulierten Stablecoins erhalten.

Der hübsche Bürokratensatz dazu lautet: Besteuert wird nicht erst der Ausstieg ins Bankkonto. Besteuert wird schon der Wechsel in den digitalen Parkplatz. Wer aus einem volatilen Krypto-Asset in einen Stablecoin geht, hätte dann womöglich eine Steuerrechnung, obwohl kein Euro auf dem Konto angekommen ist.

Die Gegenposition

Der französische Ansatz hat einen harten Kern. Wenn Stablecoins wie Bargeldersatz funktionieren, kann ein dauerhafter Steueraufschub zur Lücke werden. Anleger könnten Gewinne sichern, Liquidität behalten und die Steuer zeitlich nach hinten schieben. Der Punkt ist ernst zu nehmen: Ein Staat muss definieren, wann aus einem Buchgewinn ein steuerbarer Gewinn wird.

MiCA baut Regeln, Frankreich baut Reibung

Europa hat mit MiCA versucht, den wilden Teil des Kryptomarkts einzuzäunen. Die Botschaft war: Wer sich regulieren lässt, bekommt einen Platz im System. Stablecoins sollten nicht mehr nur das Werkzeug von Kryptobörsen sein. Sie sollten näher an Zahlungsverkehr, Abwicklung und Handel rücken.

Frankreich schiebt nun eine zweite Botschaft hinterher: Wer diesen regulierten Platz nutzt, bekommt womöglich früher eine Steuerrechnung. Das ist institutionell sauber und kommerziell unpraktisch. Es belohnt nicht zwingend die regulierte Spur. Es macht sie teurer, komplizierter und buchhalterisch lästig.

François Volpoet, Regional Sales Director France bei Chainalysis, sagte laut CoinDesk, der Vorschlag könne Anleger in Richtung dezentraler Plattformen drücken. DeFi meint dezentrale Finanzprotokolle ohne klassische Börse als Mittler. Genau dort wird Aufsicht schwieriger, nicht leichter. Man muss diese Ironie nicht lieben, um sie zu erkennen.

Im Alltag scheitert der Stablecoin nicht am Code

Stablecoins verkaufen eine einfache Idee. Ein digitaler Token soll den Wert einer Währung abbilden und sich schnell übertragen lassen. Für Händler, Börsen, Zahlungsanbieter und Nutzer klingt das nach weniger Reibung. Der Token bewegt sich schneller als manche Banküberweisung und schläft am Wochenende nicht ein.

Eine Steuerpflicht auf jeden Wechsel in einen Stablecoin verändert diese Logik. Dann wird aus einem technischen Schritt ein steuerlicher Vorgang. Wer damit zahlt, umschichtet oder Liquidität parkt, braucht nicht nur Wallet und Gegenpartei. Er braucht Anschaffungskosten, Veräußerungswert, Dokumentation und am Ende Geduld mit einer Steuererklärung, die niemand als Innovationsförderung bezeichnen würde.

Das Problem trifft nicht nur Spekulanten. Es trifft die Alltagserzählung der Branche. Stablecoins sollen als Brücke zwischen Krypto und normalem Geld dienen. Eine Brücke, auf der bei jedem Schritt ein möglicher Steuerfall liegt, wird selten zur Hauptstraße. Sie bleibt eine Spezialspur für Leute, die ohnehin schon wissen, warum sie dort laufen.

Die knappe Abstimmung ist ein Warnsignal

Der Antrag ist laut CoinDesk noch kein Gesetz. Er gilt frühestens für Transaktionen ab dem 1. Januar 2027 und muss weitere parlamentarische Stufen im Budgetprozess durchlaufen. Er kann also noch geändert oder gestrichen werden. Genau deshalb ist die Abstimmung politisch interessanter als der heutige Rechtsstand.

38 zu 37 ist keine Steuerarchitektur mit Granitfundament. Es ist ein Hinweis darauf, wie schnell ein Detail im Haushaltsverfahren eine komplette Produktlogik beschädigen kann. Stablecoins hängen in Europa nicht nur an Reserven, Lizenzen und Aufsicht. Sie hängen auch an der Frage, ob der steuerliche Umgang ihren Nutzen zerstört.

Die Branche wird gern technisch. Sie spricht über Blockzeiten, Verwahrung und Abwicklung. Frankreich erinnert daran, dass der langweiligere Layer oft stärker ist. Wenn ein Zahlungsinstrument jedes Mal eine Kapitalgewinnrechnung auslöst, ist der Code nicht kaputt. Nur der Anreiz.

In den nächsten Tagen zählt daher ein konkreter Marker: ob die knappe Mehrheit von 38 zu 37 für I-3898 in den weiteren Haushaltsstufen hält.

Abstimmung

„Frankreichs Stablecoin-Steuer macht digitale Zahlungstoken im Alltag unpraktischer.“

113 Stimmen bisher
mkr.
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